Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für in Filialen der Dirk Rossmann GmbH beauftragte Fotoarbeiten (Foto-AGB)

Stand: Juli 2024

§ 1 Gegenstand des Vertrags, Geltungsbereich

(1) Fotoaufträge, die Kund:innen nicht in einer Filiale der Dirk Rossmann GmbH, sondern anderweitig über das Internet erteilen, sind nicht Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(2) Kund:innen können an den Fotostationen und Fotoannahmestellen in den Drogeriemärkten der Dirk Rossmann GmbH Aufträge für verschiedene Fotoarbeiten erteilen. Vertragspartner wird die Dirk Rossmann GmbH, Isernhägener Straße 16, 30938 Burgwedel, Telefon: 0800 368 693 58 (kostenfrei aus deutschen Netzen), nachfolgend wird die Dirk Rossmann GmbH als „ROSSMANN“ bezeichnet.

(3) Die wesentlichen Eigenschaften der Fotoarbeiten können Sie den Fototaschen, Fotostationen und den weiteren in der ROSSMANN-Filiale ausliegenden Infomaterialien entnehmen. Soweit Sie die Erstellung digitaler Inhalte, wie eine Foto-CD beauftragen möchten, weisen wir darauf hin, dass diese Fotodateien jpg-Format enthalten. Diese Fotodateien können mit entsprechenden Programmen, die jpg-Dateien verarbeiten können, wiedergegeben werden.

(4) ROSSMANN nimmt Aufträge ausschließlich auf der Grundlage dieser Foto-AGB an. Entgegenstehende oder abweichende AGB werden nicht anerkannt.

(5) ROSSMANN kann sich zur Erfüllung eines Auftrags für Fotoarbeiten eines Dienstleisters bedienen (z.B. eines Fotolabors).

§ 2 Auftragserteilung, Vertragsschluss

(1) Kund:innen verwenden bei der Abgabe von Filmen oder der Übermittlung von Daten die dafür vom Auftragnehmer vorgesehenen Organisationsmittel (Fototaschen oder Fotostationen).

(2) Filme, Negative, Datenträger (z.B. CDs), Fotos oder Dias sind in den dafür vorgesehenen Fototaschen in die Einwurfboxen in den ROSSMANN-Filialen zu werfen. Bitte folgen Sie den Anweisungen auf den Fototaschen.

(3) Fotodaten können ROSSMANN auch über die Fotostationen in den ROSSMANN-Filialen übermittelt werden, indem sie von einem geeigneten Datenträger auf die Fotostation übertragen werden. Bitte folgen Sie den Anweisungen der Fotostation. Sie wählen eine der von der Fotostation ausgewiesenen Fotoarbeit aus, folgen den dortigen Anweisungen und wählen einen Datenträger aus. Anschließend wählen Sie anhand Ihres Datenträgers die dort enthaltenen und nur für die Fotoarbeit vorgesehenen Bilder aus und bestätigen anhand des Buttons „Weiter“, dass das ausgewählte Bildmaterial für die Fotoarbeit verwendet werden soll. Durch Betätigen des Buttons „Jetzt kaufen“ wird der Auftrag zur Erstellung der Fotoarbeit entsprechend der zuvor ausgewiesenen Stückzahlen erteilt. Im Anschluss hieran gibt die Fotostation einen Bon aus, der in allen Fällen, in denen keine Sofortausdrucke erstellt wurden, von Ihnen als Abholschein verwendet wird. Dieser Abholschein weist zur Identifikation der Fotoarbeiten eine Beleg-/Auftragsnummer aus.

(4) Es gelten die bei der Auftragserteilung gültigen, in den ROSSMANN- Filialen angegebenen Preise. Bei einer Verwendung der Fotostationen gelten die Preise, die durch die Fotostationen angegeben werden. Die ausgewiesenen Preise für Fotoarbeiten enthalten bereits die Mehrwertsteuer. Die für die Fotoarbeiten ggf. anfallenden Gebühren können Sie ebenfalls der Preisliste bzw. den Informationen der Fotostationen entnehmen.

(5) Sollte das eingereichte Material in einer von ROSSMANN nicht bearbeitbaren Qualität oder nicht verwendbarer Datenträger eingereicht werden, so ist ROSSMANN berechtigt, den Auftrag nicht auszuführen und Ihnen Materialien, die über Fototaschen eingereicht wurden in der Filiale wieder zur Verfügung zu stellen.

§ 3 Sicherungskopie

ROSSMANN bittet Sie, vor der Abgabe von Datenträgern oder der Überspielung von Daten auf die dafür vorgesehenen Systeme bei ROSSMANN eine Sicherungskopie von diesen Daten herzustellen. Kommen Sie dieser Bitte nicht nach und entsteht Ihnen im Rahmen des erteilten Auftrags ein Schaden, so haftet ROSSMANN nicht für solche Schäden, die durch die Datensicherung vermieden worden wären.

§ 4 Auftragsumfang

(1) Bei allen in den Filialen von ROSSMANN eingereichten Beauftragungen erstellt Rossmann eine von Ihnen beauftragte Anzahl an Fotoarbeiten. Kund:innen haben daher dementsprechend für diese Beauftragungen nur dasjenige Material einzureichen, von dem sie die Durchführung von Fotoarbeiten in der beauftragten Anzahl wünschen.

§ 5 Lieferzeit

(1) Alle Foto-Aufträge werden unter sorgfältiger Berücksichtigung einer einwandfreien Ausführung möglichst kurzfristig durchgeführt. Informationen zu Lieferzeiten können Sie der in der Verkaufsstelle ausliegenden Informationsbroschüre, beziehungsweise der Fotostation entnehmen. Fotos, die über die Fotostation mit der Funktion „Sofortdruck“ erstellt werden, werden nach der Auftragserteilung an der Fotostation ausgedruckt und können nach ihrer Bezahlung in der Filiale von ROSSMANN direkt mitgenommen werden. Ein Schadensersatzanspruch wegen Verzug besteht nur nach Maßgabe von § 10.

§ 6 Abholung und Bezahlung in der Verkaufsstelle

An unseren Fotostationen wird Ihnen zu Ihrer ausgewählten Fotoarbeit die zugehörige Lieferzeit (Produktions-und Transportzeiten) an der Fotostation ausgewiesen. Für sonstige über den Fototresen beauftragte Fotoarbeiten können Sie die jeweils geltenden Lieferzeiten den ausliegenden Informationsmaterialien entnehmen.Die von Ihnen ausgewählten Fotoarbeiten sollen von Ihnen spätestens einen Monat nach dem Ablauf des zugehörigen Lieferdatums aus derjenigen Filiale der Dirk Rossmann GmbH abgeholt werden, in der Sie den zugehörigen Fotoauftrag erteilt haben. Bitte weisen Sie sich hierzu mitsamt der Fotoarbeit bei unseren Kassierer:innen aus. Im Falle einer Beauftragung über die Verwendung einer Fototasche weisen Sie sich bitte anhand des Abholscheines aus; im Falle einer Beauftragung über eine Fotostation weisen Sie sich bitte anhand des auf dem Bon/Abholschein aufgedruckten Belegs- und/oder der Auftragsnummer, beziehungsweise anhand einer vorhandenen Kundenkarte aus; im Falle einer Beauftragung über eine Sofortdruckstation weisen Sie sich bitte anhand des dort ausgedruckten Bons aus. Die Bezahlung der Fotoarbeiten erfolgt ebenfalls im Kassenbereich der ROSSMANN-Filiale und ist bei der Abholung der Fotoarbeit zu leisten. Kund:innen verpflichten sich, keine Fotos und Fotodatenträger in der Rossmann- Filiale zurückzulassen.

§ 7 Urheberrechte

Sie sichern zu, mit der Erteilung des Fotoauftrags nur Materialien, die nicht gegen das Urheberrecht verstoßen und keine Rechte Dritter verletzen, zu verwenden. Die gesetzlichen Ansprüche von ROSSMANN bleiben unberührt.

§ 8 Strafrecht

Sie sichern zu, dass die Inhalte der Filme, Negative, Fotos, Dias oder Fotodatenträger nicht gegen bestehende Vorschriften verstoßen. Werden ROSSMANN Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen, insbesondere gegen die Strafvorschriften über den Besitz oder die Verbreitung kinder-, jugend- oder tierpornographischer Abbildungen (§ 184 bis 184c StGB) bekannt, so ist ROSSMANN berechtigt, die Strafverfolgungsbehörden einzuschalten.

§ 9 Gewährleistung

(1) ROSSMANN sichert keine besondere Beschaffenheit der zu liefernden Fotoarbeiten zu; insbesondere übernimmt ROSSMANN keine Garantie.

(2) Fotoarbeiten sind nur dann mangelhaft, wenn sie nicht dem technischen Stand entsprechen oder Beeinträchtigungen  aufweisen, die bis zur Übergabe an Kund:innen verursacht wurden, dies ist z.B. der Fall, bei drucktechnisch oder labortechnisch nicht einwandfreien Fotoarbeiten. Weicht eine Nachbestellung von einer Erstlieferung ab, so stellt dies keinen Mangel dar, wenn die von ROSSMANN zur Verfügung gestellte Fotoarbeit auf Grund der Qualität der Erstlieferung von dieser Erstlieferung abweicht. Keine Mängel sind insbesondere

a) farbliche Differenzen zwischen den einzelnen Fotoarbeiten und den jeweiligen analogen oder digitalin Vorlagen oder Fotodaten, wenn diese technisch nicht vermieden werden können;

b) Qualitätseinbußen, die durch Eigenschaften (wie z.B. mangelnde Auflösung) der Originalfotodaten bedingt sind;

c) ein bloßes Nichtgefallen der Fotoarbeit ohne eine Beeinträchtigung der Fotoarbeit.

§10 Haftung von ROSSMANN

(1) Im Falle einer einfach fahrlässig durch ROSSMANN verursachten Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet ROSSMANN nur für den vorhersehbar typischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Kund:innen regelmäßig vertrauen.

(2) ROSSMANN haftet gemäß § 10 Absatz (1) nur für Schäden an den Fotoarbeiten selbst. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies betrifft insbesondere

a) die Haftung für Beschädigungen oder den Verlust von Dateien, die durch eine Datensicherung durch Kund:innen vermieden worden wären,

b) den Ersatz jeglichen immateriellen Schadens.

(3) Die gesetzliche Haftung von ROSSMANN im Falle einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verursachung von Schäden und die gesetzliche Haftung von ROSSMANN wegen einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Datenschutzrechtliche Ansprüche bleiben unberührt.

(4) Eine weitergehende Haftung von ROSSMANN ist ausgeschlossen.

§ 11 Aufbewahrung

Kund:innen verpflichten sich, die fertigen Fotoarbeiten alsbald nach dem vorgesehenen Fertigstellungstermin in dem betreffenden ROSSMANN-Drogeriemarkt abzuholen. Die fertigen Fotoarbeiten und das zur Bearbeitung übergebene Material werden für 3 Monate ab dem tatsächlichen Fertigstellungstermin in dem ROSSMANN-Drogeriemarkt in den jeweiligen Abholfächern aufbewahrt, dies gilt jedoch nicht für Fotos, die über die Funktion Sofortdruck erstellt wurden.

§ 12 Verbraucherschlichtung

Wir, die Dirk Rossmann GmbH, sind bemüht, eventuelle Meinungsverschiedenheiten aus unserem Vertrag mit Ihnen einvernehmlich beizulegen. Darüber hinaus ist die Dirk Rossmann GmbH grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die Streitbeilegungs-Plattform ist unter dem externen Link

https://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar.

§13 Anwendbares Recht

(1) Bei Meinungsverschiedenheiten und Rechtsstreitigkeiten gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Vorgängen die Verbraucher:innen betreffen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der/die Verbraucher:innen ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, entzogen wird.

(2) Wenn Sie Vollkaufmann sind oder die sonstigen Voraussetzungen des § 38 ZPO vorliegen, ist Gerichtsstand Burgwedel.